cyber - data - privacy

(Netz-)Bürger: Netiquette

 

Phänomenologie

Personenbezogene Bildaufnahmen (sog. Bildnisse), die ohne Einverständnis des Betroffenen kursieren, stellen einen Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen dar. In vielen Fällen kann dieser nicht erkennen, daß er aufgrund solcher Informationen etwa benachteiligt oder diskriminiert wird. Nimmt der Fall Formen des Mobbing an, werden den Betroffenen regelmäßig die entscheidenden Informationen vorenthalten. Wir bezeichnen diesen Sachverhalt als Informations-Assymetrie. Charakterisitsch für das Phenomen des sog. "Cybermobbing" ist, dass die Verbreitung der Bildnisse ohne Einverständnis und Kenntnis der Fakten seitens des Betroffenen erfolgt, welcher somit auch keine Eingriffsmöglichkeiten hat.

 

Rechtliche Einordnung

Hier gilt: die unbefugte Verbreitung oder Zuschaustellung von Bildnissen ohne Einwilligung des Betroffenen ist nach dem Kunsturhebergesetz strafbar; es kommt auch eine Strafbarkeit nach dem Bundesdatenschutzgesetz in Betracht. Falls Ihnen derartige Sachverhalte bekannt werden, empfiehlt es sich zunächst, den Verbreiter/ die Verbreiterin der Bildaufnahmen unmißverständlich mit der Rechtswidrigkeit seines Handelns zu konfrontieren. In jedem Fall empfiehlt es sich, auch im Fall, daß Sie zufällig auf derartiges Material stoßen, den/ die Betroffene zu benachrichtigen, ggf. auch Anzeige zu erstatten.

 

Whistleblower und Hinweisgeber

Für Betroffene ist die Situation oft gravierenderr, als es für Dritte, die (zufällig) Zeuge von derartigen Vorgängen werden, zunächst den Anschein hat. Sollten Sie Situationen beobachten, in der persönliche Daten offensichtlich ohne das Einverständnis des Betroffenen erbreitet werden, so haben Sie die Möglichkeit

- sich an die nächste Polizeidienststelle wenden 

- sich an uns wenden (Projekt "cyberengel.de"), indem Sie uns etwa Schule/Arbeitgeber und Vorkommnis beschreiben. Wir sichern Ihnen Vertraulichkeit zu.

- mittels sog. "Whistleblower-Portalen" Mißstände unter Beachtung des Schutzes des Informanten an die Öffentlichkeit oder an den geeigneten Zieladressaten zu bringen. Solche Portale existieren etwa im Bereich des Journalismus. Teilweise setzen auch ihrer Verantwortung bewußte Unternehmen solche Portale ein.


 

Drei (weise) Affen

Die bekannten "drei Affen" standen ursprünglich ihrer fernöstlichen Tradition entsprechend dafür, kleine Schwächen des Gegenübers weise zu übersehen, also nichts schlechtes hören, sehen und sagen wollen. Im Kontext des "westlichen" Kulturkreises hat sich die Bedeutung jedoch gewandelt und steht seither für einen Mangel an Zivilcourage. Jedenfalls, wenn es um persönlichkeitsrechtliche Auskunftsansprüche geht, wünschen wir uns solche Netzbürger eher nicht.

 

Seien Sie zivilcouragiert